Rettungsdienst: DRK begrüßt Nachbesserungen bei der Änderung des Notfallsanitätergesetzes
Das Deutsche Rote Kreuz hatte sich für eine Änderung im Notfallsanitätergesetz stark gemacht. Die am Donnerstag, 28. Januar 2021, beschlossene Änderung verhilft den Einsatzkräften zu mehr Rechtssicherheit bei der Ausübung ihres Berufs.

Notfallsanitäterinnen und -sanitäter erreichen den Einsatzort meist vor dem Notarzt und müssen in lebensbedrohlichen Situationen invasive heilkundliche Maßnahmen ergreifen oder Notfallmedikamente verabreichen, um Patienten das Leben zu retten. Damit setzen sie sich jedoch der Gefahr aus, sich strafbar zu machen, denn diese heilkundlichen Tätigkeiten sind aufgrund des Heilpraktikergesetzes nur Ärzten erlaubt. In der geänderten Fassung des Gesetzes dürfen Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter heilkundliche Maßnahmen nun eigenverantwortlich durchführen, wenn sie diese erlernt haben und beherrschen und dies erforderlich ist, um Lebensgefahr oder wesentliche Folgeschäden bei Patientinnen und Patienten zu verhindern.
DRK-Landesgeschäftsführer Dr. Carlhans Uhle sagt: „Gerade in den ländlichen Regionen in Sachsen-Anhalt sind unsere Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter oft deutlich vor dem Notarzt am Einsatzort. Bei akuten Notfällen zählt jede Sekunde. Insofern begrüßen wir die Gesetzesänderung ausdrücklich. Sie ist ein wichtiges Signal an unsere gut ausgebildeten Einsatzkräfte im Rettungsdienst.“
Das Deutsche Rote Kreuz ist in Sachsen-Anhalt größter Anbieter von Rettungsdienstleistungen.