Der Rettungsdienst ist ein zentraler Bestandteil unserer öffentlichen Daseinsvorsorge. Gemeinsam mit dem Katastrophenschutz und dem Zivilschutz bildet er das Rückgrat des Bevölkerungsschutzes. In Sachsen-Anhalt trägt das Land eine besondere Verantwortung: Es muss klare gesetzliche Rahmenbedingungen schaffen, eine verlässliche Finanzierung sichern und stabile Strukturen für haupt- und ehrenamtliche Kräfte gewährleisten.
Für das Deutsche Rote Kreuz in Sachsen-Anhalt ist klar: Eine leistungsfähige und flächendeckende Notfallversorgung gelingt nur, wenn Rettungsdienst und Katastrophenschutz eng verzahnt bleiben. Hilfsorganisationen wie das DRK übernehmen hier eine doppelte Rolle – im täglichen Rettungsdienst und im Katastrophenfall. Diese besondere Verantwortung muss im Rettungsdienstgesetz des Landes eindeutig anerkannt und gestärkt werden.
