· Pressemitteilung

Aktionsbündnis aus DRK, Caritas und Diakonie beschließt Vergabekriterien zur Weitergabe der Spenden

Spendenbeirat VergabekriterienDRK Landesverband Sachsen-Anhalt

Der Spendenbeirat des Aktionsbündnisses aus DRK, Caritas und Diakonie zur Unterstützung der Opfer des Anschlags auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt hat am 27. Januar 2025 die Vergabekriterien für die gesammelten Spenden beschlossen. Diese Kriterien sollen Transparenz und Fairness bei der Verteilung der Mittel gewährleisten und den betroffenen Personen und ihren Familien vor allem rasch Unterstützung bieten.

In den vergangenen Wochen haben zahlreiche Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Organisationen aus dem gesamten Bundesgebiet ihre Solidarität mit den Opfern und ihren Angehörigen bekundet und großzügige Spenden geleistet. 

Der Spendenbeirat, bestehend aus Vertretern der Stadt Magdeburg, der drei Hilfsorganisationen sowie dem ehemaligen Staatssekretär Dr. Klaus Klang, hat sich intensiv mit der Ausarbeitung der Vergabekriterien beschäftigt, um sicherzustellen, dass die Hilfe dort ankommt, wo sie am dringendsten benötigt wird. 

„Wir sind überwältigt von der großen Unterstützung, die wir in den letzten Wochen erfahren haben. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, die Spenden rasch und zielgerichtet zu verteilen“, so der Landesgeschäftsführer des DRK Sachsen-Anhalt, Dr. Carlhans Uhle. 
„Die finanziellen Hilfen sollen der Abmilderung der Schäden dienen, die Betroffene zu tragen haben. Wichtig ist es in dieser Situation, dass den Opfern oder deren Angehörigen möglichst wenig bürokratischer Aufwand zugemutet wird. Daher stellen die Opfer bei der Stadt Magdeburg einen Antrag, der auch für unsere Auszahlung als Grundlage dient. Wir sind entschlossen, die gesammelten Mittel direkt zu verteilen, um so einen Beitrag zur Unterstützung der Betroffenen zu leisten.“

Die Vergabekriterien umfasst folgende wesentliche Punkte:

  1. Zielgruppe: Die Unterstützung geht primär an die direkten Opfer des Anschlags oder an deren Angehörige, die durch die tragischen Ereignisse in ihrer Lebenssituation betroffen sind.

  2. Umfang: Die finanziellen Hilfen werden als nicht rückzahlbare Einmalzahlung gewährt. Der Umfang der finanziellen Hilfen richtet sich nach der Höhe des Spendensaufkommens. Das Spendenaufkommen betrug am 27. Januar 2025 1,446 Mio. €.

  3. Vergabe: Die Mittel werden nach festgelegten Kriterien vergeben. Die Vergabeentscheidungen werden dokumentiert, um größtmögliche Transparenz zu gewährleisten. Die Erfahrungen aus ähnlichen Großereignissen wie im Fall des Berliner Weihnachtsmarkts zeigen, dass Geschädigte aufgrund von Traumata sich oft erst viel später melden. Der langfristigen Betreuung der Opfer widmet sich in Deutschland der Verein Weißer Ring, der auch im Spendenaufruf des Aktionsbündnisses explizit genannt wird. Daher erhält auch der Weiße Ring eine Summe aus den Spenden.

Die vom Spendenbeirat zum Stichtag 27. Januar 2025 festgelegten Auszahlungsbeträge an die Betroffenen werden zusätzlich zu den bereits von der Stadt Magdeburg festgelegten Leistungen ausgezahlt.

Angehörige von Todesopfern                    15.000,00€
akut vital bedrohte Opfer (K I)                    9.000,00€
schwerverletzte Opfer (K II)                       4.500,00€
leichtverletzte Opfer (K III)                        1.000,00€
Personen mit posttraumatischen Störungen   200,00€

 

Hintergrund
Nach dem Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt am 20. Dezember 2024 hat das DRK Sachsen-Anhalt, gemeinsam mit dem Caritasverband für das Bistum Magdeburg und der Diakonie Mitteldeutschland ein Aktionsbündnis ins Leben gerufen und das DRK hat Spendenkonten geöffnet. Die Initiative hierfür erfolgte durch die Landesregierung.