„Die Herausforderungen für den Bevölkerungsschutz sind in den vergangenen Jahren deutlich gewachsen. Globale und regionale Krisen wie Hochwasser, Waldbrände oder Angriffe auf kritische Infrastruktur wie großflächige Stromausfälle zeigen, dass Deutschland und auch Sachsen-Anhalt die Vorsorge stärken müssen. Deshalb braucht es jetzt klare Prioritäten sowie verlässliche und nachhaltige Investitionen.“, sagt Katja Fischer, Vorstandsvorsitzende des DRK Sachsen-Anhalt.
Der Bevölkerungsschutz wird in der Praxis überwiegend von Ehrenamtlichen der anerkannten Hilfsorganisationen getragen. Trotzdem arbeiten viele Helferinnen und Helfer bis heute mit veraltetem Material und unzureichender Ausstattung oder Gerätehäusern.
„Wer von Zeitenwende spricht, darf die Hilfsorganisationen nicht vergessen. Ohne ihre Ehrenamtlichen funktioniert Bevölkerungsschutz in Deutschland nicht“, so Fischer weiter.
Eine echte Stärkung des Bevölkerungsschutzes gelingt nur, wenn auch die anerkannten Hilfsorganisationen stärker berücksichtigt werden.
Dazu gehört insbesondere die schnelle Beschaffung der Mobilen Betreuungsmodule 5000 (MBM 5000). Mit diesen beweglichen Versorgungseinheiten können im Krisenfall bis zu 5.000 Menschen untergebracht und versorgt werden. Die geplanten zehn Einheiten müssten endlich vollständig durch den Bund finanziert und beschafft werden. Bislang existieren erst eineinhalb Einheiten.
Zudem müsse die Ausstattung der medizinischen Taskforces des Bundes abgeschlossen werden. Fehlende Fahrzeuge, persönliche Schutzausrüstung und Ausbildungskapazitäten gefährdeten die tatsächliche Einsatzfähigkeit der Einheiten.
Positiv bewertet das DRK Sachsen-Anhalt die geplante stärkere Verankerung von Erster Hilfe und Selbstschutzinhalten an Schulen. Schülerinnen und Schüler könnten wichtiges Wissen in ihre Familien tragen und damit die Resilienz der Bevölkerung insgesamt stärken.
Der Zivilschutz ist Aufgabe des Bundes, der Katastrophenschutz Aufgabe der Länder. Deshalb müssen beide Ebenen hier gemeinsam Verantwortung übernehmen, da Krisen nicht an Zuständigkeitsgrenzen Halt machen.
