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  1. Das DRK
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Integritätsrichtlinie

  • Präambel

    Das Deutsche Rote Kreuz ist Teil der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung, die Opfern von bewaffneten Konflikten und Katastrophen sowie anderen hilfsbedürftigen Menschen in gesundheitlichen oder sozialen Notlagen umfassend Hilfe leistet, allein nach dem Maß der Not. Darüber hinaus nimmt das DRK als „freiwillige Hilfsgesellschaft der deutschen Behörden im humanitären Bereich“ eine sowohl auf den Genfer Abkommen als auch auf dem DRK-Gesetz basierende Sonderstellung ein, durch die es sich von allen anderen nationalen Hilfsorganisationen unterscheidet. Als Gesellschaften des Roten Kreuzes und anerkannte Verbände der Freien Wohlfahrtspflege bekennen sich die Gliederungen des DRK Landesverband Sachsen-Anhalt e. V. zu den sieben Grundsätzen der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung: Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit und Universalität. Die Bindung an diese Grundsätze ist auch im DRK-Gesetz festgehalten.  

    Unsere Mission ist es, wirksam Hilfe zu leisten und dabei konsequent die Grundsätze der Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung umzusetzen. Die Grundsätze stellen für uns alle eine besondere Verpflichtung dar und prägen auch ganz wesentlich unsere Organisationskultur. Zugleich bilden sie die Grundlage für die sehr hohe Identifikation der ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit dem Deutschen Roten Kreuz.  

    Unter Compliance verstehen wir die Einhaltung von gesetzlichen und internen Vorgaben. Dabei geht es uns auch um den Schutz der einzelnen Mitarbeiter und den Schutz des DRK vor Reputationsschäden und Haftungsrisiken. Basierend auf den Grundsätzen der Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung sowie den Beschlüssen und Positionspapieren der Bewegung thematisiert die Integritätsrichtlinie der Gliederungen des DRK Landesverband Sachsen-Anhalt e. V. besonders wichtige gesetzliche Bestimmungen und interne Vorgaben, die unser Verhalten im Umgang mit Amtsträgern, Geschäfts- und Kooperationspartnern, Spendern, mit anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Haupt- und Ehrenamt sowie mit der Gesellschaft regeln. Die Integritätsrichtlinie soll allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Orientierung bei den von ihnen im Rahmen ihrer Arbeit für das DRK zu treffenden Entscheidungen bieten.  

    Die Integritätsrichtlinie der Gliederungen des DRK Landesverbandes Sachsen-Anhalt e. V. gilt ausnahmslos für alle hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Naturgemäß kann sie nicht alle relevanten Situationen erfassen, mit denen wir im Rahmen unserer dienstlichen Arbeit in der Praxis konfrontiert werden könnten. Von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des DRK wird erwartet, dass sie die für ihre dienstliche Arbeit relevanten gesetzlichen und internen Vorgaben beachten und ihre Entscheidungen im Lichte der in dieser Integritätsrichtlinie dargestellten Prinzipien treffen. Hierbei werden sie von ihren Führungskräften sowie durch entsprechende Compliance-Schulungen unterstützt. In Zweifelsfällen sollten sie auf ihre Vorgesetzten zugehen und diese möglichst frühzeitig in ihre Entscheidungsfindung einbeziehen. 

  • Unser Compliance-Management zielt auf die Entwicklung einer starken Compliance-Kultur

    Die Einrichtung eines Compliance-Management-Systems zielt darauf, die Entwicklung einer starken Compliance-Kultur in unseren Rotkreuzgemeinschaften zu fördern. Kennzeichnend für eine starke Compliance-Kultur ist eine interne Kommunikation, die auf einer gemeinsamen Auffassung bezüglich der großen Bedeutung der Einhaltung von Compliance-Anforderungen und auf dem Vertrauen in die Effizienz präventiver Maßnahmen gründet. 

    Fast immer lassen sich Compliance-Verstöße vermeiden, wenn frühzeitig Rat eingeholt wird. Für Fragen zu bestehenden Compliance-Anforderungen, zu Präventionsmaßnahmen sowie zum gerade auch in kritischen Situationen von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des DRK erwarteten Verhalten stehen die jeweiligen Führungskräfte als Ansprechpartner zur Verfügung.

  • Ein respektvoller Umgang und eine wertschätzende Kommunikation sind für uns selbstverständlich

    Als Mitarbeiter der Gliederungen des DRK Landesverbandes Sachsen-Anhalt e. V. verhalten wir uns im kollegialen Umgang fair und respektvoll. Benachteiligungen aus Gründen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Identität oder sonstiger gesetzlich geschützter Merkmale dulden wir nicht. Ebenso dulden wir keine Handlungen oder Verhaltensweisen untereinander, die zum Machtmissbrauch genutzt werden könnten.  

    Gegenseitige Achtung ist eine wichtige Voraussetzung für die Entwicklung eines positiven Arbeitsklimas und einer starken Vertrauenskultur. Wir alle bemühen uns um eine proaktive Weitergabe von relevanten Informationen sowie um eine wertschätzende Kommunikation. Allen Führungskräften kommt hierbei eine besondere Vorbildfunktion zu. Mit ihrem Verhalten entscheiden sie maßgeblich darüber, inwieweit die für das DRK definierten Führungsgrundsätze umgesetzt und mit Leben erfüllt werden. Von besonderer Bedeutung sind die Fürsorgepflicht der Führungskräfte für die ihnen zugeordneten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der kollegiale und vertrauensvolle Umgang der Führungskräfte miteinander. Die Führungskräfte tragen besondere Sorge dafür, dass mit auftretenden Konflikten im DRK deeskalierend und lösungsorientiert umgegangen wird.  

    Im DRK gelten klar definierte Zuständigkeiten für die Öffentlichkeitskommunikation. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des DRK sind sich jederzeit ihrer besonderen Verantwortung für den Schutz der Reputation des Deutschen Roten Kreuz bewusst.

  • Der verantwortungsvolle Umgang mit Spenden, sonstigen Zuwendungen und Vermögensgegenständen des DRK ist für uns selbstverständlich

    Wir gehen verantwortungsvoll mit den uns anvertrauten Spenden und sonstigen Zuwendungen sowie mit den Vermögensgegenständen des DRK um. Vorgaben der Spender und Zuwendungsgeber werden von uns strikt eingehalten. Mit Blick auf eine stärkere Wirkungsorientierung setzen wir uns proaktiv für Verbesserungen von Inhalten und Strukturen von Förderprogrammen ein.

  • Unser internes Kontrollsystem zielt auf die Entwicklung einer positiven Fehlerkultur

    Wir streben die Entwicklung einer positiven Fehlerkultur in den Gliederungen des DRK Landesverbandes Sachsen-Anhalt e. V.an. Unter einer positiven Fehlerkultur verstehen wir eine interne Kommunikation, die auf der gemeinsamen Auffassung beruht, dass erkannte Fehler primär als Lernchancen zu verstehen sind. Hierzu gehört es, dass wir erkannte Fehler auf kollegiale Weise direkt ansprechen und auch selbst bereit sind, uns auf mögliche Fehler ansprechen zu lassen. Gleichzeitig gilt, dass solche Fehler aber auch im Einzelfall sanktioniert werden können und müssen. 

    Grundlegend für den Schutz von zugewendeten Mitteln und Vermögensgegenständen des DRK ist die Einhaltung der in unseren internen Prozessen implementierten Kontrollprinzipien (insbesondere 4-Augen-Prinzip, Trennung von unvereinbaren Funktionen/Rollen/Aufgaben, Dokumentation).  

    Die Interne Revision hat den Auftrag, im Rahmen eines risikoorientierten Prüfungsansatzes die wesentlichen Prozesse sowie die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems zu überprüfen, um Empfehlungen zur Verbesserung unserer internen Prozesse zu identifizieren. Durch die Art und Weise ihrer Arbeit kann die Interne Revision einen wichtigen Beitrag für die Entwicklung einer positiven Fehlerkultur leisten. 

    Von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des DRK wird erwartet, dass sie sich über die Funktionsweise des internen Kontrollsystems informieren und die sich daraus ableitenden Anforderungen an unsere internen Prozesse beachten. Für Fragen stehen ihnen die jeweiligen Führungskräfte jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung.

  • Durch vorausschauendes Verhalten vermeiden wir das Entstehen von Interessenkonflikten

    Von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des DRK wird erwartet, dass sie dienstliche und private Interessen strikt voneinander trennen. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter handeln im besten Interesse des DRK und unterlassen alle Verhaltensweisen, die dem Ansehen des DRK schaden könnten. Durch vorausschauendes Verhalten sollten sie Situationen vermeiden, in denen ihre persönlichen Interessen in Widerspruch zu den Interessen des DRK treten oder ein solcher Eindruck bei einem Dritten entstehen könnte. Sollte dennoch eine Situation eintreten, in der ein Dritter den Eindruck gewinnen könnte, dass Entscheidungen nicht primär an den Interessen des DRK, sondern an persönlichen Interessen ausgerichtet sind, muss unverzüglich die Führungskraft informiert werden, um eine Lösung zur Vermeidung bzw. zur Minimierung des Interessenkonflikts zu suchen. 

  • Wir handeln integer und erwarten dies auch von unseren Geschäfts- und Kooperationspartnern

    Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Personen, die im Auftrag der Gliederungen des DRK Landesverbandes Sachsen-Anhalt e. V. geschäftlich handeln, ist jede Form von Bestechung untersagt. Niemals dürfen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Vorteile (z. B. Geschenke oder sonstige Zuwendungen, sei es persönlich oder zugunsten des DRK) gefordert oder angenommen werden, durch die auch nur der Anschein einer (versuchten) Beeinflussung unserer Entscheidungen entstehen kann. Gleichermaßen dürfen Amtsträgern oder Beschäftigten anderer Organisationen niemals Vorteile in der Absicht versprochen oder gewährt werden, dem DRK Vorteile zu verschaffen. Beim Umgang mit Einladungen, Geschenken und sonstigen Zuwendungen sind die bestehenden Dienstanweisungen konsequent zu beachten.  

    Wir erwarten auch von unseren Geschäfts- und Kooperationspartnern ein integres Verhalten. Um dieses soweit wie möglich sicherzustellen, muss unverzüglich die jeweilige Führungskraft informiert werden, wenn Geschäftspartner einen persönlichen Vorteil anbieten oder fordern. Das gilt auch, wenn jemand Kenntnis von begründeten Hinweisen auf (mögliche) Praktiken unserer Geschäfts- und Kooperationspartner erlangt hat, die den Verhaltensgrundsätzen unserer Rotkreuzgemeinschaft zuwiderlaufen.

  • Wir halten uns an rechtliche Bestimmungen und an interne Vorgaben

    Gesetzestreues Verhalten, die Einhaltung von internen Vorgaben und unsere persönliche Integrität bestimmen unser Handeln im DRK. Bei unserer Arbeit beachten wir alle geltenden Gesetze und die maßgeblichen internen Vorgaben. Unsere Führungskräfte tragen eine besondere Verantwortung für die Vermittlung und Umsetzung unserer Verhaltensgrundsätze. Es wird erwartet, dass die Führungskräfte sich ihrer Vorbildrolle bewusst sind. Durch ein vorausschauendes Verhalten sollte bereits der bloße Anschein eines möglichen Verstoßes gegen gesetzliche Vorgaben vermieden werden. Von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird erwartet, dass sie in Zweifelsfällen Rücksprache mit ihren Vorgesetzen nehmen und die für die Sicherstellung und den Nachweis der Integrität des Handelns erforderliche Transparenz herstellen.

  • Der Schutz von vertraulichen Informationen, Datenschutz und IT-Sicherheit sind für uns wichtig

    Im DRK werden vertrauliche Informationen geschützt. Bei der Weitergabe von Informationen an Dritte beachten alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter konsequent die entsprechenden internen und externen Vorgaben. 

    Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Regelungen und internen Vorgaben gestattet. Alle personenbezogenen Daten, auf die berechtigt im Rahmen des Dienstbetriebes zugegriffen werden darf, sind vertraulich zu behandeln und dürfen sowohl intern als auch extern nur im Rahmen der jeweiligen Zweckbindung weitergegeben werden. Vor jeder Weitergabe von personenbezogenen Daten an nicht mit der Aufgabenstellung betraute Dritte ist deren Berechtigung zum Zugang zu den Daten zu prüfen. Die Durchführung der Prüfung und deren Ergebnis sind zu dokumentieren. Diese Verpflichtung ist für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch nach Beendigung ihrer Arbeit bindend. Bei Beratungsbedarf stehen die jeweiligen Datenschutzbeauftragten allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als Ansprechpartner zur Verfügung. 

    Der Zugang zum Internet und zum elektronischen Informationsaustausch für dienstliche Zwecke ist eine entscheidende Voraussetzung für die Effektivität unserer Tätigkeit. Die Vorteile elektronischer Kommunikation sind verbunden mit Risiken für den Persönlichkeitsschutz und die Sicherheit der Daten. Zur wirksamen Vorsorge gegen diese Risiken dienen unsere internen Vorgaben zur IT-Sicherheit.  

    Von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des DRK wird erwartet, dass sie die für sie relevanten Vorgaben zum Datenschutz und zur IT-Sicherheit kennen und konsequent einhalten.

  • Wir gehen sachgerecht mit begründeten Hinweisen auf mögliche Compliance-Verstöße um

    Sofern Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter Kenntnis erlangen von begründeten Hinweisen auf mögliche gravierende Compliance-Verstöße durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des DRK oder durch Geschäfts- bzw. Kooperationspartner, sollten unverzüglich die jeweilige Führungskraft oder andere hierfür durch den Verband benannte Stellen informiert werden. Alle Hinweise werden strikt vertraulich behandelt und können auch anonym erfolgen. Es werden keine Handlungen geduldet, die sich gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter richten, die in gutem Glauben Hinweise auf mögliche Compliance-Verstöße gemeldet haben. 

    Hinweise auf Compliance-Verstöße werden im rechtlich zulässigen Rahmen überprüft. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen im Falle eines festgestellten Verstoßes gegen gesetzliche Vorgaben bzw. eines Verstoßes gegen interne Richtlinien mit angemessenen Konsequenzen bis hin zu disziplinarischen und arbeitsrechtlichen Maßnahmen rechnen. 

  • Änderungen der Integritätsrichtlinie

    Der Landesgeschäftsführer des DRK Landesverbandes Sachsen-Anhalt e. V. ist für die Genehmigung und Veröffentlichung der Integritätsrichtlinie verantwortlich. Die Integritätsrichtlinie wird regelmäßig von der Rechtsabteilung des Landesverbandes geprüft, um festzustellen, ob Überarbeitungen erforderlich sind. Der Landesgeschäftsführer des DRK Landesverbandes Sachsen-Anhalt e. V. ist für die Genehmigung jeder Änderung der Integritätsrichtlinie verantwortlich.